MOOS Green Energy Solution berichtet > Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ > Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich
KFW 442
Solarstrom für Elektroautos
Das neue Förderprogramm der KFW Bank für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
Das Wichtigste in Kürze:
# Zuschuss bis zu 10.200 Euro
# für den Kauf und Anschluss
von Ladestation, Photovoltaik-
anlage und Solarstromspeicher
# für Eigentümer/innen von
selbstgenutzten Wohngebäuden,
die ein Elektroauto besitzen
i Ab dem 26.09.2023 können Sie bei der KFW Bank einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen:
+ Was wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
+ Wen fördert die KFW?
ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
+ Konditionen
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
+ So funktioniert's
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 auf www.kfw.de zur Verfügung.
2 Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
3 Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
- Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
- Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
- Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
- Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
- Nachdem die KFW Ihre Angaben geprüft hat, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
+ Formulare und Downloads
+ Beispiel
Eigenanteil 1.921 Euro
+ Häufige Fragen
Antragstellung
Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung online über das Kundenportal „Meine KfW“ stellen.
# Können wir als WEG einen Förderantrag stellen?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Fachunternehmens und Unterlagen zu Deminimis-Beihilfen, sollten Sie diese im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben.
Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden.
Voreigentum
Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen geführt ist. Für die bereits vorhandene Ladestation ist keine Förderung möglich.
Nein, Sie können trotz vorhandener und geförderter Ladestation die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie zusätzlich ein Gesamtsystem aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu erwerben. Bitte beachten Sie dazu die technischen Mindestanforderungen.
Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.
Nein, wenn Sie nur eine Komponente neu erwerben, ist eine Förderung nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie das Gesamtsystem aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu erwerben und installieren.
Kauf und Installation
Elektroauto
Wie alt Ihr Elektroauto ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es ein rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 ist.
Nein, das Elektroauto muss bestellt sein, bevor Sie den Antrag stellen.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vor Antragstellung ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht – auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht.
Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzen.
# Kann das Elektroauto auch auf eine andere Person zugelassen sein?
Ja, das Elektroauto kann auch auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
# Ich nutze ein Elektroauto über ein Auto Abo. Bin ich auch förderfähig?
Nein, bei einem Auto Abo ist das Elektroauto auf den Anbieter zugelassen. Dies entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
Wohngebäude
# Kann ich das System auch an meinem Zweitwohnsitz / Ferienhaus fördern lassen?
Nein, für Maßnahmen am Zweitwohnsitz oder Ferienhaus kommt dieser Zuschuss nicht in Frage. Das Wohnhaus muss Ihr Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein.
# Ich habe an dem Wohngebäude ein Nießbrauch-/Wohnrecht. Bin ich antragsberechtigt?
Mit einem Nießbrauch- oder Wohnrecht sind Sie nicht antragsberechtigt, da Sie kein Eigentümer des Wohngebäudes sind.
Stand der Informationen ist der 24.09.2023 - Druckfehler ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
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Ab 26.09.23 gehts los mit der Antragsstellung.
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